Schwarzarbeit

Zur selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist die Eintragung in der Handwerksrolle Voraussetzung. Schwarzarbeit betreibt, wer handwerkliche Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt, obwohl er nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne entsprechende Eintragung erfüllt den Tatbestand der unberechtigten Handwerksausübung. Schwarzarbeit und unberechtigte Handwerksausübung werden mit einer hohen Geldbuße geahndet.

Schwarzarbeit bringt Risiken für den Auftraggeber! Beauftragung mit Schwarzarbeit kann ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden!

 Ansprechpartner

Dominic Engler

Abteilungsleiter

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Waltraud Donath

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