analisi, budget, calcolatore, calcolo, contabile, controllo, costo, credito, dichiarazione dei redditi, edizione, equilibrio, finanziamento, finanziario, imposta sul reddito, imposte, interesse, investimento, investire, ir, iva, liquidazione, liquidità, matita, rossa, pianificazione, prendere, rapporto, annuale, redditività, responsabilità, ricavi, risparmio, statistica, svalutazione, tassa, tester, tributo, vendita, vincente
pfpgroup - Fotolia

Gesellen- und Abschlussprüfungen

Zuständigkeiten

Für die Abnahme der Gesellen-/Abschlussprüfungen errichtet die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Prüfungsausschüsse. Die Handwerkskammer hat die Kreishandwerkerschaften beziehungsweise selbständige Innungen mit der Durchführung und Organisation als „geschäftsführende Stelle“ beauftragt. Welcher Prüfungsausschuss beziehungsweise welche geschäftsführende Stelle für die Durchführung der Gesellen- und Abschlussprüfungen zuständig sind, erfahren Sie im Verzeichnis der Gesellen- bzw. Abschlussprüfungsausschüsse.



Ansprechpartner



Thomas Zellner

Sekretariat Prüfungswesen

Tel. 0941 7965-165

Fax 0941 7965-281165

thomas.zellner--at--hwkno.de



 



Prüfungsarten

Am Ende der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf findet die Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung statt. Die Durchführung der Gesellenprüfung (für handwerkliche Berufe, zum Beispiel Friseur, Kfz-Mechatroniker) ist in der Handwerksordnung (HwO) gesetzlich geregelt. Bei den nicht-handwerklichen Berufen findet am Ende der Lehrzeit eine Abschlussprüfung (zum Beispiel Kaufmann für Büromanagement, Automobilkaufmann) nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetz (BBiG) statt.  

Während der Berufsausbildung wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes mindestens eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Zwischenprüfung findet überwiegend vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Die Prüfungsinhalte ergeben sich für alle Prüfungen aus den jeweiligen Ausbildungsordnungen.



Gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung

Die Gesellen-/Abschlussprüfung wird dabei in zwei zeitlich auseinanderfallende Prüfungsteile gegliedert, das heißt die Zwischenprüfung wird zum Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung aufgewertet. Aus den Ergebnissen der Teile 1 und 2, die je nach Beruf verschieden gewichtet werden, wird das Gesamtergebnis der Prüfung gebildet. Grundlage ist die jeweilige Ausbildungsordnung der entsprechenden Ausbildungsberufe.

 Ansprechpartner

Florian Lang

Abteilungsleiter

Tel. 0941 7965-134

Fax 0941 7965-281134

florian.lang--at--hwkno.de







Anmeldung

Die Anmeldung beziehungsweise der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist durch den Lehrling schriftlich oder elektronisch unter Verwendung der von der Handwerkskammer vorgegebenen Formulare vorzunehmen. Die Anmeldeformulare werden dem Lehrling über den Ausbildungsbetrieb für die jeweiligen Prüfungen von der geschäftsführenden Stelle zugesandt.

Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige prüfende Stelle, die Sie aus dem Verzeichnis der geschäftsführenden Stellen entnehmen können.



 



Zulassungsvoraussetzungen

Regelzulassung

Zur Gesellen-/Abschlussprüfung ist zuzulassen,

  • wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,

  • wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder oder von der Ausbilderin und dem Lehrling unterzeichneten Ausbildungsnachweis vorgelegt hat,

  • wessen Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Lehrling noch dessen gesetzliche Vertreter zu vertreten haben.

Sofern die Gesellen-/Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen (Gestreckte Prüfung) durchgeführt wird, ist über die Zulassung jeweils gesondert zu entscheiden.

Zum Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung ist zuzulassen,

  • wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungsdauer zurückgelegt hat,

  • wer einen vom Ausbilder oder von der Ausbilderin und dem Lehrling unterzeichneten Ausbildungsnachweis vorgelegt hat,

  • wessen Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Lehrling noch dessen gesetzliche Vertreter zu vertreten haben.

Zum Teil 2 der Gesellen-/Abschlussprüfung ist zuzulassen,

  • wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,

  • wer am Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung teilgenommen hat und

  • wer einen vom Ausbilder oder von der Ausbilderin und dem Lehrling unterzeichneten Ausbildungsnachweis vorgelegt hat und

  • wessen Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Lehrling noch dessen gesetzliche Vertreter zu vertreten haben.

Bei Fragen zur regulären Zulassung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige prüfende Stelle, die Sie aus dem Verzeichnis der geschäftsführenden Stellen entnehmen können.







Sonderzulassungen

Weitere Zulassungen zur Gesellen-/Abschlussprüfung sind unter anderem in folgenden besonderen Fällen möglich:

  • der Lehrling kann nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellen-/Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen (§ 37 Abs. 1 HwO). Antrag auf vorzeitige Zulassung
  • zur Gesellen-/Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll (§ 37   Abs. 2 HwO). Informationen zur Externenprüfung; Antrag auf Zulassung ohne Nachweis einer Lehre

Über die Zulassung zur Gesellen-/Umschulungsprüfung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Hält er die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 37 a HwO).

Über die Zulassung zur Abschluss-/Umschulungsprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 BBiG).

 Ansprechpartner



Thomas Zellner

Sekretariat Prüfungswesen

Tel. 0941 7965-165

Fax 0941 7965-281165

thomas.zellner--at--hwkno.de







Prüfungstermine

Grundsätzlich finden Gesellen-/Abschlussprüfungen zweimal im Jahr statt. Die Termine für die schriftlichen Prüfungen (Sommer, Winter und Teil 1), die im Bezirk der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz abgehalten werden, werden durch die Handwerkskammer im Internet regelmäßig bekanntgegeben.

Für die praktischen Prüfungen gibt es keine einheitlichen Termine. Diese werden von der geschäftsführenden Stelle in Absprache mit dem Prüfungsausschuss festgelegt und können dort erfragt werden.

 Ansprechpartner für die Termine der schriftlichen Prüfung

Florian Lang

Abteilungsleiter

Tel. 0941 7965-134

Fax 0941 7965-281134

florian.lang--at--hwkno.de



 Ansprechpartner für die Termine der praktischen Prüfung

die für Sie zuständige geschäftsführenden Stelle





Zweitschriften / Rentenbestätigungen

Gerne können Sie eine Zweitschrift Ihres Gesellen-/ Abschlussprüfungszeugnisses, sowie eine Lehrzeitbestätigung für die Rentenversicherung beantragen.

Eine Zweitschrift kostet 15,00 Euro.
Eine Rentenbestätigung ist kostenlos.

Wir stellen Ihnen das angeforderte Dokument schnellstmöglich aus und senden es Ihnen per Post zu. (maximale Bearbeitungszeit: 14 Tage)

Onlineformular

 Ansprechpartner Zweitschriften

Anna Wagner

Sachbearbeitung Meister- und Fortbildungsprüfungen

Tel. 0941 7965-187

Fax 0941 7965-281187

anna.wagner--at--hwkno.de

  Ansprechpartner Rentenbestätigungen

Ramona Urlbauer

Tel. 0851 5301-127

Fax 0851 5301-281127

ramona.urlbauer--at--hwkno.de





Downloads





FAQs

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.







Ansprechpartner

Referat Gesellen-, Abschluss-, Umschulungsprüfungen

Cornelia Michl

Sachbearbeitung Prüfungswesen

Tel. 0941 7965-159

Fax 0941 7965-281159

cornelia.michl--at--hwkno.de

  • Befreiung von Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Anträge auf Überstellung zu anderen Prüfungsausschüssen


Tina Steichele

Sachbearbeitung Prüfungswesen

Tel. 0941 7965-206

Fax 0941 7965-281206

tina.steichele--at--hwkno.de

  • Raumausstatter/in
  • Sattler/in
  • Schreiner/in (KEH)
  • Zahntechniker/in


Helena Merkl

Tel. 0941 7965-209

Fax 0941 7965-281209

helena.merkl--at--hwkno.de

  • Automobilkauffrau/Automobilkaufmann
  • Friseur/in (KEH)


Bettina Stahlich

Sachbearbeitung Prüfungswesen

Tel. 0941 7965-152

Fax 0941 7965-281152

bettina.stahlich--at--hwkno.de

  • Medientechnologe/in - Fachrichtung Druck
  • Medientechnologe/in - Fachrichtung Siebdruck
  • Technische/r Systemplaner/in - Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
  • Technische/r Systemplaner/in - Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
  • Technische/r Systemplaner/in - Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
  • Technische/r Produktdesigner/in


Ute Summer

Sachbearbeitung Prüfungswesen

Tel. 0871 505-164

Fax 0871 505-173

ute.summer--at--hwkno.de

  • Anlagenmechaniker/in (LA, DGF)
  • Feinwerkmechaniker/in
  • Friseur/in (LA)
  • Keramiker/in


Helena Niebauer

Sachbearbeitung Prüfungswesen

Tel. 0941 7965-207

Fax 0941 7965-281207

helena.niebauer--at--hwkno.de

  • Fachpraktiker/in Maler (R, KEH)
  • Fahrzeuglackierer/in (Oberpfalz, KEH)
  • Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (Oberpfalz, KEH)
  • Maler/in und Lackierer/in (R, KEH, NM)


Abteilung Prüfungen

Florian Lang

Abteilungsleiter

Tel. 0941 7965-134

Fax 0941 7965-281134

florian.lang--at--hwkno.de

Thomas Zellner

Sekretariat Prüfungswesen

Tel. 0941 7965-165

Fax 0941 7965-281165

thomas.zellner--at--hwkno.de

Angelika Islinger

Abrechnung Prüfungswesen

Tel. 0941 7965-205

Fax 0941 7965-281205

angelika.islinger--at--hwkno.de