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Handwerkskammer
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Ausbildungsordnung
Für einen anerkannten Beruf darf nur gemäß der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Die Ausbildungsordnung ist eine Rechtsverordnung mit bundesweiter Geltung für alle Beteiligten. Mit ihr wird ein Beruf staatlich anerkannt.
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine eigene Ausbildungsordnung.

Die Ausbildungsordnung regelt insbesondere
  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufs
  • die Ausbildungsdauer
  • das Ausbildungsberufsbild
  • den Ausbildungsrahmenplan
  • die Prüfungsanforderungen
  • die Berichtsheftführung
In diesen Regelungen sind die Mindestanforderungen für eine zeitgemäße Ausbildung zusammengefasst. Sie beschreiben einerseits den Standard, also die momentanen unverzichtbar notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten einer qualifizierten Fachkraft; andererseits lassen sie der betrieblichen Praxis genügend Raum, um darüber hinausgehende Qualifikationen und neue Entwicklungen in die Ausbildung zu integrieren.

Erarbeitet werden die Ausbildungsordnungen von Sachverständigen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen (Innungen und Gewerkschaften) unter wissenschaftlicher Begleitung des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie erlässt die Ausbildungsordnungen als verbindliche Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Forschung und veröffentlicht sie im Bundesgesetzblatt.

Internet-Fundstellen für Ausbildungsordnungen:

www.dasbayerischehandwerk.de/avo.htm