Service im Überblick

Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz

Nikolastraße 10
94032 Passau
Tel. 0851 5301-0
Fax 0851 5301-222

Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Tel. 0941 7965-0
Fax 0941 7965-222

E-Mail info@hwkno.de

Einstiegsqualifizierung (EQ)
Einstiegsqualifizierung (Stand: 10/2009)

Was bedeutet EQ?
Es gibt für Jugendliche, die noch keine Lehrstelle bekommen haben die Möglichkeit, über ein qualifiziertes Langzeitpraktikum (mit Berufsschulpflicht) in einen Beruf einzusteigen und damit auch eine Brücke in die nachfolgende Ausbildung zu schlagen.

Wie gestaltet sich die EQ inhaltlich?
Die Einstiegsqualifizierung orientiert sich inhaltlich sehr eng an den Ausbildungsinhalten anerkannter Ausbildungsberufe des 1. Lehrjahres.
Die Qualifizierungsbausteine umfassen hierbei bestimmte in sich abgeschlossene einfache Ausbildungsinhalte mit zeitlichen Richtwerten, die je nach betrieblichen und individuellen Erfordernissen um ca. 30 Prozent erhöht bzw. verringert werden können.

Berufsschule im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ)?
Sofern für den geförderten Jugendlichen die gesetzliche Berufsschulpflicht besteht, muss diese auch erfüllt werden. Durch den Besuch der Berufsschule werden dem Jugendlichen auch von Anfang an die theoretischen Inhalte vermittelt.

An wen richtet sich das Angebot der Einstiegsqualifizierung (EQ)?
- vorrangig für Jugendliche unter 25 Jahren, die eine Ausbildung suchen und bis 30. September noch nicht vermittelt wurden
- Jugendliche, die noch nicht in vollem Umfang ausbildungsreif sind
- in begründeten Einzelfällen auch für Personen, die älter als 25 Jahre sind

Beginn, Dauer und Umfang der Förderung?
Die Förderung beginnt jeweils ab 1. Oktober für Schulabgänger 2009.
Ausnahme: Bei Bewerbern, die die allgemeinbildende Schule bereits im Vorjahr oder noch früher verlassen haben, kann die Einstiegsqualifizierung bereits ab August 2009 beginnen (sog. Altbewerber).
Damit eine Förderung erfolgen kann, muss das EQ-Praktikum eine Mindestdauer von 6 Monaten haben. Diese Laufzeit kann bis maximal 12 Monate ausgedehnt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das EQ-Praktikum jedoch spätestens bis zu Beginn des nächsten Ausbildungsjahres, also 31. August 2010 beendet sein muss, da man den Praktikanten nach Möglichkeit einen nahtlosen Übergang in eine reguläre Ausbildung im Betrieb ermöglichen möchte.

Vor Beginn des EQ-Praktikums muss aber auf jeden Fall die Förderfähigkeit des betreffenden Jugendlichen von Seiten ihrer zuständigen Agentur für Arbeit abgeklärt werden!

Da es sich bei der Einstiegsqualifizierung um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, erstattet die Agentur für Arbeit dem privaten Arbeitnehmer für die EQ-Vergütung bis zu 212,00 € monatlich, sowie zusätzliche 106,00 € als pauschalierten Anteil am Sozialversicherungsbeitrag. Dies als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten des EQ-Praktikums sowie den Beitrag für die Berufsgenossenschaft.

Vorteile für den Betrieb:
- Die Betriebe haben den Vorteil, Ihre Nachwuchskräfte im Praktikum näher und besser kennen zu lernen und können die praktischen Begabungen genauer einschätzen.
- Jugendliche können durch das mehrmonatige Praktikum gezielter an die Erfordernisse einer guten Ausbildung herangeführt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein Übergang in ein Berufsausbildungsverhältnis jederzeit möglich ist!
- Für den Betrieb besteht keine Pflicht zur Übernahme in eine Ausbildung. Auch die Anrechnung der gesamten Dauer des Einstiegsqualifizierung auf eine nachfolgende Berufsausbildung erfolgt freiwillig.
- Das Praktikumverhältnis endet durch die Befristung zum Zeitablauf (ohne Kündigung).

Vorteile für den Praktikanten:
- Kennenlernen der Arbeitsrealität und die Anforderungen dieses Betriebes.
- Unabhängig von den bisherigen Schulnoten kann der Praktikant seine Stärken und sein Interesse für diesen Beruf zeigen.

Qualifizierungszeugnis und Zertifikat der Kammer?
Die Jugendlichen erhalten am Ende der erfolgreich absolvierten EQ ein betriebliches Zeugnis. Die Handwerkskammer stellt auf Antrag ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ aus.
Sollten Sie noch nähere Informationen zu diesem Einstiegsqualifizierungssystem benötigen, setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.

Ansprechpartnerinnen sind:
Für Niederbayern Susanne Lockinger
Für Oberpfalz Ute Hohenthanner


Alle wichtigen Dokumente zum Downloaden:

1. Einstiegsqualifizierung für Jugendliche:
- Das Wichtigste vor Vertragsabschluss

2. Verträge und Förderanträge:
- EQ-Vertrag
- EQ-Förderantrag für Agentur für Arbeit
- Bestätigung der Anmeldung zur Sozialversicherung
- Betriebliches Qualifizierungszeugnis (anfordern)

3. Qualifizierungsbausteine (Lehrinhalte/Anlage zum EQ-Vertrag)
- Anlagenmechaniker/in für SHK
- Automobilkauffrau, -kaufmann
- Augenoptiker/in
- Bauten- und Objektbeschichter/in
- Bäcker/in
- Bürokauffrau, -kaufmann
- Dachdecker/in
- Elektroniker/in
- Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk
- Fahrzeuglackierer/in
- Feinwerkmechaniker/in
- Fleischer/in
- Friseur/in
- Gebäudereiniger/in
- Informationselektroniker/in
- Fahrzeugbaumechaniker/in
- Kfz-Mechatroniker/in
- Kfz-Servicemechaniker/in
- Klempner/in
- Konditor/in
- Land- und Baumaschinenmechaniker/in
- Maßschneider/in
- Maurer/in
- Metallbauer/in
- Orthopädiemechaniker/in
- Raumausstatter/in
- Steinmetz/in
- Straßenbauer/in
- Verkäufer/in
- Zahntechniker/in
- Zerspannungsmechaniker/in
- Zweiradmechaniker/in