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Einstiegsqualifizierung (EQ) (Stand: 03/2011) Was bedeutet EQ? Es gibt für Jugendliche, die noch keine Lehrstelle bekommen haben die Möglichkeit, über ein qualifiziertes Langzeitpraktikum (mit Berufsschulpflicht) in einen Beruf einzusteigen und damit auch eine Brücke in die nachfolgende Ausbildung zu schlagen. Wie gestaltet sich die EQ inhaltlich? Die Einstiegsqualifizierung orientiert sich inhaltlich sehr eng an den Ausbildungsinhalten anerkannter Ausbildungsberufe des 1. Lehrjahres. Die Qualifizierungsbausteine umfassen hierbei bestimmte in sich abgeschlossene einfache Ausbildungsinhalte mit zeitlichen Richtwerten, die je nach betrieblichen und individuellen Erfordernissen um ca. 30 Prozent erhöht bzw. verringert werden können. Berufsschule im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ)? Sofern für den geförderten Jugendlichen die gesetzliche Berufsschulpflicht besteht, muss diese auch erfüllt werden. Durch den Besuch der Berufsschule werden dem Jugendlichen auch von Anfang an die theoretischen Inhalte vermittelt. An wen richtet sich das Angebot der Einstiegsqualifizierung (EQ)?
Beginn, Dauer und Umfang der Förderung? Die Förderung beginnt jeweils ab 1. Oktober für Schulabgänger 2011. Ausnahme: Bei Bewerbern, die die allgemeinbildende Schule bereits im Vorjahr oder noch früher verlassen haben, kann die Einstiegsqualifizierung bereits ab August 2011 beginnen (sog. Altbewerber). Damit eine Förderung erfolgen kann, muss das EQ-Praktikum eine Mindestdauer von 6 Monaten haben. Diese Laufzeit kann bis maximal 12 Monate ausgedehnt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das EQ-Praktikum jedoch spätestens bis zu Beginn des nächsten Ausbildungsjahres, also 31. August 2012 beendet sein muss, da man den Praktikanten nach Möglichkeit einen nahtlosen Übergang in eine reguläre Ausbildung im Betrieb ermöglichen möchte. Vor Beginn des EQ-Praktikums muss aber auf jeden Fall die Förderfähigkeit des betreffenden Jugendlichen von Seiten ihrer zuständigen Agentur für Arbeit abgeklärt werden. Da es sich bei der Einstiegsqualifizierung um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, erstattet die Agentur für Arbeit dem privaten Arbeitnehmer für die EQ-Vergütung bis zu 216,00 € monatlich, sowie zusätzliche 108,00 € als pauschalierten Anteil am Sozialversicherungsbeitrag. Dies als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten des EQ-Praktikums sowie den Beitrag für die Berufsgenossenschaft. Vorteile für den Betrieb:
Vorteile für den Praktikanten:
Qualifizierungszeugnis und Zertifikat der Kammer? Die Jugendlichen erhalten am Ende der erfolgreich absolvierten EQ ein betriebliches Zeugnis. Die Handwerkskammer stellt auf Antrag ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ aus. Sollten Sie noch nähere Informationen zu diesem Einstiegsqualifizierungssystem benötigen, setzen Sie sich direkt mit Maria Kreipl in Verbindung. Alle wichtigen Dokumente zum Downloaden: 2. Verträge und Förderanträge:
3. Qualifizierungsbausteine (Lehrinhalte/Anlage zum EQ-Vertrag)
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