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Meister BAföG 1. Meister-BAföG – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Mehr Förderung für die berufliche Weiterbildung Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) greift der Staat seit dem 01 Juli 2009 den Weiterbildungswilligen finanziell noch besser unter die Arme! Das neue AFBG (Meister-BAföG) beinhaltet folgende Verbesserungen:
Und so sieht die Förderung im Überblick aus: a) Förderung der Kurs- und Prüfungsgebühren ("Einkommens- und vermögensunabhängig")
Das heißt, dass im Idealfall fast die Hälfte (cirka 48%) der Kurs- und Prüfungsgebühren bezuschusst werden. Hinweis: Darlehenserlass bei Unternehmensgründungen oder -übernahmen erhalten Sie auch auf der Internetseite www.meister-bafoeg.info. b) Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bei einer Weiterbildung in Vollzeitform (Einkommens- und vermögensabhängig) Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Familienstand, Einkommen und Vermögen des Antragstellers (betrifft nicht das Einkommen und Vermögen der Eltern). Ein geringfügiges Einkommen sowie ein Vermögen bis 35.800,00 Eruo sind förderunschädlich! Die maximalen monatlichen Unterhaltsbeiträge lauten derzeit wie folgt: Ledig – 675 Euro (Zuschussanteil 229 Euro / Darlehensanspruch 446 Euro) Verheiratet – 890 Euro (Zuschussanteil 229 Euro / Darlehensanspruch 661 Euro) Verheiratet, 1 Kind - 1.100 Euro (Zuschussanteil 334 Euro / Darlehensanspruch 766 Euro) Zusätzliche Förderungen für jedes weitere Kind oder für Alleinerziehende. Weiter Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite unter www.meister-bafoeg.info. |
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