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Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz

Nikolastraße 10
94032 Passau
Tel. 0851 5301-0
Fax 0851 5301-222

Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Tel. 0941 7965-0
Fax 0941 7965-222

E-Mail info@hwkno.de

Produktionsbedingte Frischwasserverluste
Die Abwassergebühren werden bei den Städten und Gemeinden über den Frischwasserbezug ermittelt. Bei einigen Branchen im Handwerk wird aber ein Teil des Frischwassers in der Produktion verbraucht. Damit werden diese Wassermengen nicht der Kanalisation zugeführt. In den Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden wird vereinzelt die Möglichkeit eingeräumt, diese sogenannten produktionsbedingten Frischwasserverluste bei der Abwassermenge abzuziehen. Zum Teil werden für Branchen Prozentsätze oder produktbezogene Mengen anerkannt. Für Bäckereien wird z.B. im allgemeinen ein Wert von 100 l/dz anerkannt.

Der Handwerksbetrieb muss zur Erlangung des Abschlags einen Antrag bei seiner Gemeinde stellen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

Zum Teil fordern Gemeinden Berechnungen, über die nachgewiesen wird, wie viel Wasser in die Produktion geht. Solche Berechnungen können wir für Sie erstellen. Für zwei Gewerke haben wir bereits Fragebögen erstellt, über die wir die notwendigen Daten abfragen. Füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie ihn uns zu. Unser Umweltberater Gerhard Brunner wird dann zur Berechnung und Überprüfung der Daten auf Sie zukommen und Sie bei der Beantragung der Abschläge unterstützen.
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