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Service im Überblick |
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Handwerkskammer Nikolastraße 10 Ditthornstraße 10 E-Mail info@hwkno.de |
Teilnahmebedingungen Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz I. Grundlagen der Teilnahme
II. Rücktritt des Teilnehmers Tritt der Teilnehmer trotz verbindlicher Anmeldung vor Beginn eines Meisterfortbildungslehrganges bzw. eines Lehrgangs ”Betriebswirt/-in (HWK)” zurück, hat er als pauschale Bearbeitungsgebühr 10% der Lehrgangsgebühr zu entrichten. Tritt der Teilnehmer trotz verbindlicher Anmeldung vor Beginn eines sonstigen Fortbildungslehrganges zurück, hat er als pauschale Bearbeitungsgebühr bis zu 10% der Lehrgangsgebühr zu entrichten. Der Rücktritt von Seminaren ist kostenfrei. Der Rücktritt ist der Kammer gegenüber schriftlich zu erklären. Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung haben die jeweiligen Regelungen Vorrang. III. Kündigung des Teilnehmers Kündigt ein Teilnehmer nach Beginn eines Meisterfortbildungslehrganges bzw. eines Lehrgangs ”Betriebswirt/-in (HWK)”, so werden die tatsächlich besuchten Unterrichtsstunden anteilig berechnet. Die Mindestgebühr beträgt 10% der Lehrgangsgebühr. Kündigt ein Teilnehmer nach Beginn eines sonstigen Fortbildungslehrganges, so ist die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten. Die Kündigung der Teilnahme an einem Seminar ist kostenfrei. Die Kündigung ist der Kammer gegenüber schriftlich zu erklären. Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung haben die jeweiligen Regelungen Vorrang. IV. Kündigung durch die Handwerkskammer Die Handwerkskammer kann den/die Teilnehmer der Bildungsmaßnahme nach vorheriger Anhörung aus dem Lehrgang entfernen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. V. Lehrgangsgebühren
VI. Haftung
VII. Urheberrecht und Eigentumsrecht Die von der HWK verwendeten Unterrichtsmaterialien sowie Software unterliegen urheberrechtlichen Schutzrechten und stehen im Eigentum bzw. im ausschließlichen Nutzungsrecht der HWK, soweit diese nicht käuflich durch den Teilnehmer erworben bzw. lizenziert werden. Bei jeder Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Teilnehmer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Weitergehende Ansprüche des Urhebers bzw. Lizenzgebers bleiben unberührt. VIII. Erfüllungsort Erfüllungsort für Leistungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Regensburg. IX. Sonstige Vereinbarung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. |
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