Service im Überblick

Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz

Nikolastraße 10
94032 Passau
Tel. 0851 5301-0
Fax 0851 5301-222

Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Tel. 0941 7965-0
Fax 0941 7965-222

E-Mail info@hwkno.de

Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz


I. Grundlagen der Teilnahme

  1. Die Handwerkskammer behält sich vor, Lehrgänge aus wichtigem Grund in angemessener Frist vor Lehrgangsbeginn abzusagen. Für diesen Fall entfällt jeglicher Vergütungsanspruch. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

  2. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

  3. Ist der Teilnehmer am Besuch eines Lehrgangs vorübergehend verhindert, bzw. bricht er einen Lehrgang vorzeitig ab, hat er die HWK sowie seinen Kostenträger unverzüglich zu informieren.

  4. Der Teilnehmer hat die Haus- und Werkstattordnung zu beachten.

II. Rücktritt des Teilnehmers

Tritt der Teilnehmer trotz verbindlicher Anmeldung vor Beginn eines Meisterfortbildungslehrganges bzw. eines Lehrgangs ”Betriebswirt/-in (HWK)” zurück, hat er als pauschale Bearbeitungsgebühr 10% der Lehrgangsgebühr zu entrichten. Tritt der Teilnehmer trotz verbindlicher Anmeldung vor Beginn eines sonstigen Fortbildungslehrganges zurück, hat er als pauschale Bearbeitungsgebühr bis zu 10% der Lehrgangsgebühr zu entrichten. Der Rücktritt von Seminaren ist kostenfrei. Der Rücktritt ist der Kammer gegenüber schriftlich zu erklären. Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung haben die jeweiligen Regelungen Vorrang.
 

III. Kündigung des Teilnehmers

Kündigt ein Teilnehmer nach Beginn eines Meisterfortbildungslehrganges bzw. eines Lehrgangs ”Betriebswirt/-in (HWK)”, so werden die tatsächlich besuchten Unterrichtsstunden anteilig berechnet. Die Mindestgebühr beträgt 10% der Lehrgangsgebühr. Kündigt ein Teilnehmer nach Beginn eines sonstigen Fortbildungslehrganges, so ist die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten. Die Kündigung der Teilnahme an einem Seminar ist kostenfrei. Die Kündigung ist der Kammer gegenüber schriftlich zu erklären. Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung haben die jeweiligen Regelungen Vorrang.
 

IV. Kündigung durch die Handwerkskammer

Die Handwerkskammer kann den/die Teilnehmer der Bildungsmaßnahme nach vorheriger Anhörung aus dem Lehrgang entfernen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.


V. Lehrgangsgebühren

  1. Die Lehrgangsgebühren ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Lehrgangsprogramm.

  2. Die Gebühren sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Gebührenrechnung zu entrichten. Bei nicht fristgemäßer und vollständiger Bezahlung der Gebühren ist die HWK – nach vorheriger Mahnung – zur fristlosen Kündigung berechtigt.

  3. Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung haben die jeweiligen Regelungen Vorrang.

VI. Haftung

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, für seine Garderobe, seine mitgebrachten Gegenstände sowie sein Fahrzeug jeglicher Art selbst Sorge zu tragen. Die HWK übernimmt hierfür keine Haftung.

  2. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

VII. Urheberrecht und Eigentumsrecht

Die von der HWK verwendeten Unterrichtsmaterialien sowie Software unterliegen urheberrechtlichen Schutzrechten und stehen im Eigentum bzw. im ausschließlichen Nutzungsrecht der HWK, soweit diese nicht käuflich durch den Teilnehmer erworben bzw. lizenziert werden.
Bei jeder Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Teilnehmer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Weitergehende Ansprüche des Urhebers bzw. Lizenzgebers bleiben unberührt.


VIII. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Leistungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Regensburg.


IX. Sonstige Vereinbarung

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.