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Handwerkskammer Nikolastraße 10 Ditthornstraße 10 E-Mail info@hwkno.de |
Wie komme ich zum Meistertitel? Die Meisterprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen: Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von Prüfungsteilen möglich. Modulsystem für die Teile III und IV Die Fortbildungsmodule
sind inhaltlich gleich mit den Teilen III und IV der Meisterprüfung. Der erfolgreiche Abschluss dieser Module führt zur Befreiung der Prüfungsteile III und IV.
Zulasssungsvoraussetzungen 1. Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen, wer
bestanden hat. Eine Berufstätigkeit wird in diesem Fall nicht gefordert. 2. Zur Meisterprüfung wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (in der Regel drei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung) ausgeübt hat. Zur mehrjährigen Berufstätigkeit zählen:
3. In einem zulassungsfreien Handwerk wird die Meisterprüfung auf freiwilliger Basis angeboten. Zugelassen wird, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz bietet zur Vorbereitung auf die 4 Teile der Meisterprüfung Kurse an. Diese werden mit einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 gesteuert. |
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