Service im Überblick

Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz

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Wie komme ich zum Meistertitel?
Die Meisterprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
  • Teil I
    die Prüfung der meisterhaften Verrichtung
    der im jeweiligen Handwerk wesentlichen Tätigkeiten (Praxis)

  • Teil II         
    die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
    im jeweiligen Handwerk 

  • Teil III
    die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen
    und rechtlichen Kenntnisse - Technischer Fachwirt (HWK) -

  • Teil IV       
    die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse 
    -  Ausbildereignungsprüfung -
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von Prüfungsteilen möglich.


Modulsystem für die Teile III und IV

Die Fortbildungsmodule
sind inhaltlich gleich mit den Teilen III und IV der Meisterprüfung. Der erfolgreiche Abschluss dieser Module führt zur Befreiung der Prüfungsteile III und IV.


Zulasssungsvoraussetzungen

1. Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen, wer
  • eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten Handwerk
    oder
  • eine diesem Meisterberuf entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
    bestanden hat.
Eine Berufstätigkeit wird in diesem Fall nicht gefordert.

2. Zur Meisterprüfung wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (in der Regel drei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung) ausgeübt hat.

Zur mehrjährigen Berufstätigkeit zählen:
  • Tätigkeit als selbständiger Handwerker
  • Tätigkeit als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung
  • Nachweis einer der Gesellentätigkeit gleichwertigen praktischen Tätigkeit
  • Erfolgreicher Abschluss einer ein- oder mehrjährigen Fachschule
3. In einem zulassungsfreien Handwerk wird die Meisterprüfung auf freiwilliger Basis angeboten. Zugelassen wird, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.

Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz bietet zur Vorbereitung auf die 4 Teile der Meisterprüfung Kurse an. Diese werden mit einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 gesteuert.