Service im Überblick

Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz

Nikolastraße 10
94032 Passau
Tel. 0851 5301-0
Fax 0851 5301-222

Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Tel. 0941 7965-0
Fax 0941 7965-222

E-Mail info@hwkno.de

Allgemeine Infos

Neben den gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen ist die Vorbereitung auf die Prüfungsanforderungen äußerst wichtig. Die überdurchschnittlichen Prüfungserfolge unserer Lehrgangsteilnehmer sind ein Zeichen dafür, dass die Lehrgangsinhalte zielgerichtet auf die Prüfung abgestimmt sind.

Die Lehrgänge der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz werden mit einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 gesteuert.

Modulsystem - folgende Lehrgänge (Lehrgangsmodule) stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Voll- und/oder Teilzeitlehrgänge zur Vorbereitung auf die Teile I und II der Meisterprüfung – praktische und fachtheoretische Kenntnisse
  • Voll- und/oder Teilzeitlehrgänge zur/zum Technischen Fachwirt/in (HWK) – betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse (inhaltlich gleich wie Teil III der Meisterprüfung)
  • Voll- und /oder Teilzeitlehrgänge zur Ausbildereignungsprüfung (AdA) – berufs-arbeitspädagogische Kenntnisse (inhaltlich gleich wie Teil IV der Meisterprüfung)
  • Übersicht Meisterkursangebot
    Hier finden Sie eine Kursübersicht unserer Meisterschule

 

Meine persönliche Lehrgangsplanung

Folgende Planungsvarianten sind möglich:

  • Alle Lehrgänge (Fortbildungsmodule) zeitlich zusammenhängend und in beliebiger Reihenfolge
  • Zeitliche Trennung der Lehrgänge (Fortbildungsmodule) und in beliebiger Reihenfolge
  • Bereits jetzt ausgebuchte Lehrgänge finden im darauf folgenden Jahr etwa im gleichen Zeitraum statt.

Hinweis – bitte beachten Sie:

Bei einer zeitlichen Trennung der Fortbildungsmodule besteht prüfungsrechtlich kein Zeitlimit zwischen den einzelnen Prüfungsteilen bzw. Fortbildungsmodulen.

Sofern Sie aber eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) beantragen, ist die Dauer des maximalen Förderungszeitraums zu beachten.

Wann fallen welche Gebühren an?

  • Gebührenbezeichnung: Zeitpunkt der Berechnung/Fälligkeit
  • Lehrgangsgebühren: Nach Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung
  • Meisterprüfungsgebühren: Spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn
  • Zusatzkosten: Spätestens 4 Wochen vor der praktischen und fachtheoretischen Prüfung (Teile I und II)
  • Lernmittelkosten und Kosten: Für die Meisterprüfungsarbeit Während des praktischen und fachtheoretischen Lehrgangs. Hinweis: Diese Kosten werden nicht durch die Handwerkskammer in Rechnung gestellt.

Unterkunftsmöglichkeiten

Auf Wunsch können wir Ihnen für den entsprechenden Lehrgangsort ausführliches Adressmaterial von Privatunterkünften sowie Parkplätze, öffentliche Verkehrsmittel, Anfahrtsplan zusenden.

Fast alle Ausbildungsstätten verfügen über ausreichend kostenlose Parkplätze und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel gut erreichbar! Einen Anfahrtsplan für den gewünschten Lehrgangsort finden Sie unter „Bildungszentren“.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei Georg Stuber.