![]() |
||||
| Sie befinden sich hier: | ||||
![]() |
Service im Überblick |
|||
|
Handwerkskammer Nikolastraße 10 Ditthornstraße 10 E-Mail info@hwkno.de |
Energiesteuerrückerstattung Strom- und Energiesteuern - Geld zurück vom Hauptzollamt! Voraussetzungen 1. Der Betrieb zählt zum sogenannten "Produzierenden Gewerbe", d.h. ermäßigungsberechtigt sind nur Unternehmen, die nach Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 03) einem der Abschnitte A, C, D, E, F angehören. 2. Der Erstattungsbetrag liegt über dem Sockelbetrag von 205 €. Was gibt es mit welchem Antrag an Erstattungen? 1. Antrag (1404) auf Erlaubnis zum Bezug von steuerbegünstigtem Strom Es kann ein Antrag auf Ausstellung eines Erlaubnisscheines beim Hauptzollamt gestellt werden. Mit Besitz dieses Scheines zahlen die Betriebe anstelle 20,50 € Stromsteuer nur 12,30 € je MWh. Für einen Sockelverbrauch von 25 MWh ist der volle Steuerbetrag zu entrichten. 2. Antrag (1118) - Erstattungsbeträge nach §54 EnergieStG Heizöl: 16,36 Euro je 1000 l, sofern mehr als 12.530 l verbraucht wurden Erdgas: 2,20 Euro je 1000 kWh, sofern mehr als 93180 kWh verbraucht wurden Flüssiggas: 24,24 Euro je 1000 kg, sofern mehr als 8.457 kg verbraucht wurden 3. Antrag (1450) auf Vergütung der Stromsteuer durch "Spitzenausgleich" Hier wird die gezahlte Stromsteuer gegen die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge aufgerechnet. Maßgeblich hierfür sind die von Januar bis Dezember des Vorjahres geleisteten Zahlungen. Hinweis: Diese Erstattung ist eine zusätzliche Vergütung - unabhängig vom Erlaubnisschein auf Stromsteuerermäßigung. 4. Vergütung der Stromsteuer nach §17 StromStV Falls der Strom über den Vermieter in Rechnung gestellt wird, kann ein Antrag auf Erstattung der Differenzsteuer gestellt werden. Achtung: Antragsfrist für das Vorjahr beim zuständigen Hauptzollamt ist jeweils der 31.12.! Wo gibt es die Anträge? Die Anträge erhalten Sie beim Hauptzollamt oder per internet hier. Mit wieviel Erstattung kann ich rechnen? Die Erstattungsbeträge sind unterschiedlich und müssen individuell berechnet werden. Ein Programm hierzu bietet z.B. die IHK-Detmold an. Das "Energiesteuerberechnungsmodul" finden Sie hier! Hier hilft Ihnen gerne Gerhard Brunner. |
|||




