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Service im Überblick |
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Handwerkskammer Nikolastraße 10 Ditthornstraße 10 E-Mail info@hwkno.de |
Kaufverträge Ein häufig vorkommender Vertragstyp im Alltag ist der Kaufvertrag. Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurden wesentliche Regelungen im Kaufvertragsrecht neu gefasst. Das Kaufvertragsrecht wurde eingeteilt in die allgemeinen Regelungen über Kaufverträge, wozu die Definition der Sachmängel und die Gewährleistungsrechte gehören und dem Verbrauchsgüterkauf. Allgemeines a) Ein Sachmangel liegt vor, wenn:
b) Der Käufer hat bei Vorliegen eines Mangels folgende Ansprüche:
c) Die Gewährleistungsfristen betragen:
Verbrauchsgüterkauf Als besonderer Typ des Kaufvertrages wurde der Verbrauchsgüterkauf geregelt. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Verbraucher ist jede natürliche Person, die für private Zwecke handelt. Speziell wurde hier geregelt:
Ausnahme: * Gesetz sieht eine Abänderbarkeit vor. * Verkürzungsmöglichkeit der Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Sachen von 2 Jahren auf 1 Jahr.
Der Verkäufer hat bei Vorliegen eines Mangels ein Rückgriffsrecht auf seinen Lieferanten. Die Broschüre Schuldrecht finden Sie im exklusiven Kundenbereich oder zur Beantwortung Ihrer Fragen zum Thema Kaufvertrag können Sie sich auch direkt an Claudia Kreuzer (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern) wenden. |
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