Service im Überblick

Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz

Nikolastraße 10
94032 Passau
Tel. 0851 5301-0
Fax 0851 5301-222

Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Tel. 0941 7965-0
Fax 0941 7965-222

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Ausnahmebewilligung und Ausübungsberechtigung

Neben dem Meisterbrief als Grundsatz für eine Eintragung in die Handwerksrolle gibt es auch die eingeschränkte Möglichkeit Ausnahmebewilligungen bzw. Ausübungsberechtigungen zur Eintragung in die Handwerksrolle zu beantragen.

Seit dem 01.07.2005 ist die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz für die Erteilung der Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen zuständig.

HINWEIS:
Für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung bzw. Ausnahmebewilligung oder für die Ablehnung des Antrages werden Verwaltungsgebühren erhoben. Bei einer Rücknahme des Antrags fallen keine Verwaltungsgebühren an. Das beantragte zulassungspflichtige Handwerk darf erst ausgeübt werden, wenn eine Eintragung mit diesem beantragten zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle erfolgt ist.

Wir empfehlen Ihnen sich vor Antragsstellung mit unseren Ansprechpartnern Ingrid Kobler oder Karin Gabriel in Verbindungen zu setzen, damit abgeklärt werden kann, welcher Antrag für Sie der Richtige ist und welche Unterlagen Sie zusammen mit dem Antrag einreichen müssen.