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Service im Überblick |
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Handwerkskammer Nikolastraße 10 Ditthornstraße 10 E-Mail info@hwkno.de |
Ausnahmebewilligung und Ausübungsberechtigung Neben dem Meisterbrief als Grundsatz für eine Eintragung in die Handwerksrolle gibt es auch die eingeschränkte Möglichkeit Ausnahmebewilligungen bzw. Ausübungsberechtigungen zur Eintragung in die Handwerksrolle zu beantragen. Seit dem 01.07.2005 ist die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz für die Erteilung der Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen zuständig. HINWEIS: Wir empfehlen Ihnen sich vor Antragsstellung mit unseren Ansprechpartnern Ingrid Kobler oder Karin Gabriel in Verbindungen zu setzen, damit abgeklärt werden kann, welcher Antrag für Sie der Richtige ist und welche Unterlagen Sie zusammen mit dem Antrag einreichen müssen. Downloads |
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