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Service im Überblick |
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Handwerkskammer Nikolastraße 10 Ditthornstraße 10 E-Mail info@hwkno.de |
Patente und Gebrauchsmuster Patente und Gebrauchsmuster sind zeitlich befristete gewerbliche Schutzrechte für technische Erfindungen, die vor Nachahmung schützen. Sie verbieten, geschützte Erfindungen ohne Erlaubnis des Schutzrechtinhabers zu nutzen. Hierzu zählt zum Beispiel die Herstellung und der Vertrieb eines Produkts, das auf einer geschützten Erfindung basiert. Mit Patenten und Gebrauchsmustern kann außerdem werbewirksam demonstriert werden, dass ein Unternehmen innovative Produkte entwickelt. Der Patentinhaber hat auch die Möglichkeit, Dritten die Nutzung einer Erfindung gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr anzubieten. Neben Patenten und Gebrauchsmuster gibt es auch noch Geschmacksmuster und Marken. Als Geschmacksmuster kann das Design oder die Gestaltung eines Erzeugnisses geschützt werden. Der Schutzumfang hierbei ist nur auf die Erscheinungsmerkmale beschränkt. Bei Marken dagegen wird ein Namen oder ein Logo für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen geschützt. Dieser Schutz richtet sich gegen Benutzung identischer oder sehr ähnlicher Zeichen im geschäftlichen Verkehr. Basisauskünfte zu den gewerblichen Schutzrechten sowie Fördermöglichkeiten bekommen Sie über die Technologie- und Innovationsberater Helmut Schmid und Johann Eichenseer Ihrer Handwerkskammer. |
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