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Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz

Nikolastraße 10
94032 Passau
Tel. 0851 5301-0
Fax 0851 5301-222

Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Tel. 0941 7965-0
Fax 0941 7965-222

E-Mail info@hwkno.de

Fördermöglichkeiten
Beratung_Foerdermoeglichkeiten

Die Finanzierung der Neugründung oder der Übernahme eines Handwerksbetriebes wird von Bund und/oder Land in Form von zinsgünstigen Darlehen gefördert. Diese Darlehen werden bei Banken oder Sparkassen beantragt. Die Kreditinstitute refinanzieren die von ihnen ausgereichten Mittel bei öffentlichen Förderbanken. Die wichtigsten Institute sind hier für Bayern die "LfA Förderbank Bayern" und für den Bund die "KfW-Bankengruppe".

Darüber hinaus kann eine Existengründung aus der Arbeitslosigkeit unter bestimmten Voraussetzungen durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gefördert werden.

Möchten Sie, dass Sie vor oder nach der Gründung im Rahmen eines sogenannten "Coachings" begleitet werden, gibt es auch hierfür Förderprogramme.

Zu beachten ist, dass diese Fördermittel rechtzeitig, das heißt noch vor Vorhabensbeginn beantragt werden müssen(Vorbeginnklausel). Auf die Gewährung der staatlichen Gründungsförderung besteht außerdem kein Rechtsanspruch. Der Existenzgründer muss nachweisen, dass sein Vorhaben eine dauerhafte und tragfähige Existenzgrundlage bietet. Dies geschieht am Besten durch die Vorlage eines Businessplans.

Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten Ihres Gründungs- oder Übernahmevorhabens beim Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer.