Incoterms

Die Incoterms regeln unter anderem, wer für den Abschluss des Beförderungsvertrages verantwortlich ist. Der Exporteur hat diesbezüglich bei den E- und F-Klauseln (EXW, FCA, FAS und FOB) lediglich die Verpflichtung, die Ware am vereinbarten Ort bereitzustellen, wohingegen er bei den C- und D-Klauseln (CFR, CIF, CPT, CIP, DAF, DES, DEQ, DDU und DDP) den Beförderungsvertrag abzuschließen hat und daher Verantwortung für den Transport übernimmt.

In der Praxis kommt es jedoch sehr oft dazu, dass der Exporteur zum Beispiel bei EXW-Lieferungen (Ex Works / Ab Werk ... benannter Bestimmungsort) über Aufforderung des Lkw-Fahrers, der die Ware für den Käufer abholt, den Frachtbrief (CMR) im Feld "Absender" stempelt. Richtigerweise ist jedoch der Käufer der Absender, da er sich selbst die Ware von A nach B schickt. Durch den leichtfertigen Stempel übernimmt der Exporteur ungewollt Haftungen aus dem Transportvertrag. Dies kann dazu führen, dass der Exporteur für Schäden im Zusammenhang mit dem Transport in Anspruch genommen wird.

 

Näheres zu den Lieferklauseln erhalten Sie auch auf den Zoll-Internetseiten.