Service im Überblick

Presse
Aktuelle Pressenotizen
Archiv
Daten und Fakten
InfoStream/Newsletter
Handwerksbilder
Politische Standpunkte
Reden + Statements
DHZ - Deutsche Handwerks Zeitung
Konjunktur
Aktueller Konjunkturbericht
Archiv Konjunkturbericht
Daten, Zahlen, Fakten
Handwerksdaten 2009
Handwerksdaten 2008
Handwerksdaten ab 1974
Strukturdaten Niederbayern 2009
Überlebensrate
Wettbewerbe

Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz

Nikolastraße 10
94032 Passau
Tel. 0851 5301-0
Fax 0851 5301-222

Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Tel. 0941 7965-0
Fax 0941 7965-222

E-Mail info@hwkno.de

Entbürokratisierung im Europäischen Binnenmarkt
Warum braucht Europa mittelstandsfreundlichere Regelungen?

Der Europäische Binnenmarkt ist seit 1993 Realität. Es gibt aber noch immer zu unterschiedliche Regelungen und Bürokratie, die das Wirtschaftsleben im Binnenmarkt unnötig erschweren. Gerade Handwerker sind dadurch oft benachteiligt und werden in ihren internationalen Aktivitäten behindert. Denn: Handwerk und Mittelstand haben für aufwendige Antragsverfahren und Nachweispflichten wenige Kapazitäten zur Verfügung; zugleich erfordert aber der Markt immer schnellere Reaktionen. 

Wie kann das Wirtschaftsleben im EU-Binnenmarkt erleichtert werden?

 1.Verfahrensbeschleunigung bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Bei den zwischen Deutschland und den neuen EU-Mitgliedern Mittel- und Osteuropas derzeit geltenden Übergangsregeln für die Arbeitnehmerfreizügigkeit müssen die Antragsverfahren gestrafft werden: die Arbeitsmarktprüfungen sind zu beschleunigen und der Fachkräftebedarf des Handwerks ist dabei vollständig zu berücksichtigen. 
 2.Abbau von sonstigen Hemmnissen
Die Verfahren zur Zertifizierung und die Anerkennung von Normen und Zertifikaten sind zu vereinfachen. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Niederlassungsgründung und die Dienstleistungserbringung im gesamten Europäischen Binnenmarkt sind zu standardisieren und mittelstandsfreundlicher auszugestalten.
 3.Konsequente Missbrauchskontrollen
Scheinselbstständigkeit und Wettbewerbsverzerrungen müssen durch Kontrollen und durch Anwendung der bestehenden Gesetze konsequent verfolgt werden. Wo nötig, sind Klarstellungen zu treffen und den Vollzugsbehörden wirksame Kontrollmechanismen an die Hand zu geben.

Was tut die Handwerkskammer?
  • Interessenvertretung: Einflussnahme auf die Gesetzgebung auf EU-, Bundes- und Landesebene
  • Außenwirtschaftsberatung: Information zu den Regelungen im Europäischen Binnenmarkt
  • Grenzüberschreitende Pilotprojekte mit Nachbarstaaten zum konkreten Bürokratieabbau