Wann liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor?

Handwerksbetriebe verkaufen oftmals gebrauchte Maschinen oder Fahrzeuge. Beim Verkauf an einen anderen Gewerbetreibenden kann die Haftung für Mängelansprüche vertraglich ausgeschlossen werden.

Wie sieht es jedoch mit einem Verkauf an Verbraucher aus?

Grundsätzlich liegt beim Verkauf einer beweglichen Sache durch einen Unternehmer an einen Verbraucher ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf vor. Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Haftung für Mängelansprüche nicht komplett ausgeschlossen werden. Es ist lediglich eine vertragliche Reduzierung auf 1 Jahr möglich.

Viele Handwerker stellen sich die Frage, wie es beim Verkauf des gebrauchten Firmenfahrzeugs aussieht, da es sich bei diesem Verkauf um keine typische branchenbezogene Tätigkeit handelt (außer Kfz-Gewerbe). Verkauft beispielsweise ein Schreinermeister sein Firmenfahrzeug an einen Verbraucher, liegt trotz eines branchenfremden Geschäfts nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 2011 ein Verbrauchsgüterkauf vor.

Handlungsempfehlung:

Handwerksbetriebe sollten beim Verkauf an Verbraucher den Zustand der Sache möglichst genau beschreiben. Ein Käufer kann sich auf Mängel, die er bei Abschluss des Kaufvertrags kannte zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr berufen.