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Bebauungsplan
Der Bebauungsplan (BauGB § 8 - § 10) setzt die zulässige bauliche Nutzung der in seinem Geltungsbereich liegenden einzelnen Grundstücke rechtsverbindlich als Ortsrecht fest. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Bebauungsplan regelt, in welcher Weise die im Bauland liegenden Grundstücke bebaut werden dürfen. Es können festgesetzt werden

  • die Art und das Maß der baulichen Nutzung,
  • die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, sowie die Stellung der baulichen Anlagen,
  • für die Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke Mindestmaße und auch Höchstmaße.
Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung.
Der Beschluss des Bebauungsplanes ist durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Er ist zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.