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ELENA (Elektronische Entgeltnachweis)
Für Arbeitgeber wird ab dem 01.01.2010 ein weiterer Schritt hin zur elektronischen Verwaltung von Daten vollzogen. Beschäftigte müssen bisher bei Behörden oft Papierbescheinigungen von ihren Arbeitgebern vorlegen, mit denen sie Leistungen beantragen.

Diese Bescheinigungen müssen in Papierform für den jeweiligen Anlass erstellt werden. Zum Jahreswechsel wird der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) für alle Arbeitgeber Pflicht.

Arbeitgeber werden damit verpflichtet, eine Reihe von Daten (Name, Sozialversicherungsnummer, Einkommen, Daten zum Arbeitsverhältnis, etc.) monatlich und in elektronischer Form zu Verfügung zu stellen. Die Daten müssen elektronisch an die zentrale Speicherstelle (ZSS) in Würzburg übermittelt werden.

Für Arbeitnehmer wird ab 2012 einheitlich eine Signaturkarte eingeführt, auf der seine Daten gespeichert sind. Mit dieser Signaturkarte können dann Anträge auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder beispielsweise Bundeselterngeld gestellt werden.

Diese Maßnahmen sollen die Abläufe für Betriebe und Behörden verschlanken und den Bürokratieabbau vorantreiben. Für Betriebe wird ab dem 01.01.2010 jedoch zunächst eine Umstellung erfolgen müssen, egal ob sie bisher die geforderten Daten selbst verwalten oder dies über ihren Steuerberater erledigen lassen.
Nähere Informationen zu ELENA (Quelle: DATEV eG) ist zum Download bereitgestellt
Downloads
Datev-ELENA (PDF, 47 kB)